Zertifikats-Ausbildung gemäss EMR Richtlinien (Einzelmethode Nr. 68)
Die Fachausbildung «Zert. Ernährungscoach Paramed» richtet sich an alle, welche sich vertieft für die Thematik Humanernährung interessieren. Als Ernährungscoach begleiten und unterstützten Sie gesunde Menschen bei ernährungstechnischen Fragen und oder als Ergänzung zur Tätigkeit eines Personal Coaches.
Der Lehrgang wird an den Standorten Baar und Bern angeboten.
Die Fachausbildung "Zert. Ernährungscoach Paramed" ist vom Erfahrungsmedizinischen Register EMR und der ASCA anerkannt.
Nach dieser Ausbildung ist die Weiterausbildung zur/zum Naturheilpraktiker:in TEN möglich.
Kursinhalt
Der Zertifikatslehrgang beinhaltet eine Grundlagenausbildung in medizinischen, ernährungs- und sozialwissenschaftlichen Fächern sowie Gesundheitsverständnis, Ethik und Praxisführung.
Schulmedizinische Grundlagen
Sie erlernen medizinisches und naturwissenschaftliches Grundlagenwissen zur Anatomie, Physiologie und Pathologie des Menschen und können Zusammenhänge erkennen und erklären.
Ernährungswissenschaften
Die Fachausbildung setzt sich zusammen aus:
- Grundlagen Ernährungsberatung und Ernährungsphysiologie
- Richtwerte und Empfehlungen, Berechnung Energiebedarf
- Ernährungslehren / Reduktionsdiäten
- Ernährungspathologie
- Konstitutionelle Aspekte der Ernährung
- Orthomolekulare Medizin
- Diätetik nach F. X. Mayr
Angewandte therapeutische Kompetenzen (ANKO)
In diesem Kursmodul lernen Sie die wichtigsten Aspekte für die gezielte Begleitung und Coaching wie die Prinzipien des Coachings, Prozessphasen, Planung und Zielvereinbarung, Begleitung und Erfolgskontrolle, Qualitätssicherungsmodelle, Ethik und Kommunikation.
1. Ausbildungsjahr
- Orientierungsabend Schulstart
- Schulmedizin 1 Tronc Commun
- Diätetik
Anrechnung von Bildungsleistung
Studierende, welche bereits eine medizinische oder therapeutische Ausbildung abgeschlossen haben, können diese als Anrechnung von Bildungsleistungen (AvB) vor Beginn der Ausbildung beantragen. Dazu ist eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Der Antragssteller muss mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen) den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen erbringen.