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Infoabend
04.04.2024

Gesetzeskunde für Tierheilpraktiker
VHST 2405

Dieses Modul richtet sich an alle Personen, die in der Schweiz komplementär- oder alternativmedizinische Therapien und Beratungen am Tier anbieten.

In diesem Modul lernen Sie die eidgenössischen und kantonalen Gesetze kennen, welche Sie für Ihre Berufsausübung benötigen. Sie kennen die wichtigsten Ansprechpartner zur Klärung sämtlicher gesetzlicher Fragen und sind in der Lage, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die berufliche Ausübung der Tierheilkunde zu respektieren und professionell anzuwenden. Sie sind fähig sich selbständig in der Gesetzgebung zu orientieren und gezielt Informationen zu beschaffen.

Das Modul ist für die Anerkennung als Aktiv-Mitglied im Berufsverband TierheilpraktikerInnen Schweiz (BTS), als ordentliches Mitglied im Fachverband für Tierhomöopathen HVS (OM-vet HVS) sowie für eine Bewilligung im Kanton Appenzell IR und AR, Basel Land, Graubünden und Fürstentum Liechtenstein obligatorisch.


Kurs Inhalt

­ Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung
- Begriffe, Grundsätze, Haltung und Umgang, Tiertransport
- Landwirtschaft und Heimtierhaltung, Fälle aus der Praxis
- Tierseuchengesetz und Tierseuchenverordnung
- Seuchen, Bekämpfungsmassnahmen, Meldepflicht und Sperren
- Heilmittelgesetz und Tierarzneimittelverordnung
- Swissmedic, Arzneimittelabgabe und Buchführung, Futterarzneimittel


Kurs Zeiten
Lernzeit:
14 Stunden
Präsenz Zeit:
16 Stunden
Total:
30 Stunden



Hinweis

Für die Studierenden des Lehrgangs Dipl. Tierheilpraktiker ist dies ein Pflichtmodul.
Einige Kantone verlangen zusätzlich das Absolvieren einer Prüfung zu den vermittelten Inhalten. Für diese Prüfungen wird das Modul zur Vorbereitung empfohlen.


Voraussetzung

keine


Ziel

Sie
­ kennen die für Ihren Berufsalltag wichtigsten Vorschriften und Artikel und können diese erklären
- können sich in der Gesetzgebungg TSCHV/G; TSV/G; TAMV/G selbstständig orientieren und entsprechende Informationen einholen
- kennen die wichtigsten Ansprechpartner zur Klärung sämtlicher gesetzlicher Fragen
- beraten Tierhalter kompetent bezüglich der rechtlichen Grundlagen in Tierhaltung und Komplementärmedizin
- erkennen falsche Tierhaltung und wissen, wie Verstösse gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu melden sind.


Kompetenz

Sie sind in der Lage, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die berufliche Ausübung der Tierheilkunde zu respektieren und professionell anzuwenden.


Gültigkeit

5 Jahre ab Bestehen des Kompetenznachweises

Gesetzeskunde für Tierheilpraktiker
VHST 2405