Therapeutische Massage
Zertifikats-Ausbildung gemäss EMR Richtlinien (Einzelmethode Nr. 33)
Die therapeutische Massage ist eine Form der manuellen Therapie, die gezielt auf individuelle gesundheitliche Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie kombiniert verschiedene Massage-Techniken und -Methoden, um Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und die allgemeine Gesundheit zu fördern. Therapeutische Massagen können zur Behandlung von muskuloskelettalen Beschwerden, zur Rehabilitation nach Verletzungen, zur Stressreduktion und zur Förderung des Wohlbefindens eingesetzt werden.
Der Lehrgang wird an den Standorten Baar und Bern angeboten.
Die Fachausbildung "Zert. Therapeutische Massage" ist vom Erfahrungsmedizinischen Register EMR und der ASCA anerkannt.
Nach dieser Ausbildung ist die Weiterausbildung zur/zum Medizinischen Masseur/in oder Naturheilpraktiker:in TEN möglich.
Kursinhalt
Der Zertifikatslehrgang beinhaltet eine Grundlagenausbildung in medizinischen, manuellen- und sozialwissenschaftlichen Fächern sowie Gesundheitsverständnis, Ethik und Praxisführung.
Schulmedizinische Grundlagen
Sie erlernen medizinisches und naturwissenschaftliches Grundlagenwissen zur Anatomie, Physiologie und Pathologie des Menschen und können Zusammenhänge erkennen und erklären.
Fachausbildung Manuelle Methoden
Die Fachausbildung setzt sich zusammen aus:
- Klassische Massage
- Fussreflexzonenmassage
- Manuelle Lymphdrainage
Angewandte therapeutische Kompetenzen (ANKO)
In diesem Kursmodul erlernen Sie die wichtigsten Aspekte für die gezielte Begleitung und Coaching wie die Prinzipien des Coachings, Prozessphasen, Planung und Zielvereinbarung, Begleitung und Erfolgskontrolle, Qualitätssicherungsmodelle, Ethik und Kommunikation.
Anrechnung von Bildungsleistung
Studierende, welche bereits eine medizinische oder therapeutische Ausbildung abgeschlossen haben, können diese als Anrechnung von Bildungsleistungen (AvB) vor Beginn der Ausbildung beantragen. Dazu ist eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Der Antragssteller muss mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen) den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen erbringen.