Akupressur
Zertifikats-Ausbildung gemäss EMR Richtlinien (Einzelmethode Nr. 3)
Akupressur ist eine traditionelle Heilmethode der chinesischen Medizin, bei der Druck auf bestimmte Punkte des Körpers ausgeübt wird, um Schmerzen zu lindern und das allgemeine Wohlbefinden zu fördern. Diese Technik basiert auf der Meridianlehre der TCM. Durch das Drücken oder Massieren spezifischer Punkte entlang dieser Meridiane können Blockaden gelöst und der Energiefluss harmonisiert werden.
Der Lehrgang wird an den Standorten Baar und Bern angeboten.
Die Fachausbildung "Zert. Akupressur Paramed" ist vom Erfahrungsmedizinischen Register EMR und der ASCA anerkannt.
Nach dieser Ausbildung ist die Weiterausbildung zur/zum Naturheilpraktiker:in TCM möglich.
Kursinhalt
Der Zertifikatslehrgang beinhaltet eine Grundlagenausbildung in medizinischen und sozialwissenschaftlichen Fächern sowie Gesundheitsverständnis, Ethik und Praxisführung.
Schulmedizinische Grundlagen
Sie erlernen medizinisches und naturwissenschaftliches Grundlagenwissen zur Anatomie, Physiologie und Pathologie des Menschen und können Zusammenhänge erkennen und erklären.
Fachausbildung Akupressur
Die Fachausbildung setzt sich zusammen aus:
- Grundlagenweissen der TCM
- Diagnose und Differentialdiagnose der TCM
- Leitbahnsystem und Akupressurpunkte
Angewandte therapeutische Kompetenzen (ANKO)
In diesem Kursmodul lernen Sie die wichtigsten Aspekte für die gezielte Begleitung und Coaching wie die Prinzipien des Coachings, Prozessphasen, Planung und Zielvereinbarung, Begleitung und Erfolgskontrolle, Qualitätssicherungsmodelle, Ethik und Kommunikation.
Anrechnung von Bildungsleistung
Studierende, welche bereits eine medizinische oder therapeutische Ausbildung abgeschlossen haben, können diese als Anrechnung von Bildungsleistungen (AvB) vor Beginn der Ausbildung beantragen. Dazu ist eine genaue Prüfung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig. Der Antragssteller muss mit detaillierten Unterlagen (Diplome, Ausbildungsnachweise, Lehrpläne, Stoffkatalogen) den schriftlichen Nachweis über äquivalente Lernleistungen erbringen.